keskiviikko 16. maaliskuuta 2005

BIDs

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich in den USA das Instrument des „Business Improvement Districts“ (BIDs) zu einer der erfolgreichsten Methoden zur Revitalisierung und Stärkung innerstädtischer Geschäfts-bereiche entwickelt.
Der sichtbare Erfolg der BIDs macht neugierig: Wie funktioniert ein BID? Was macht BIDs so erfolgreich? Sind Business Improvement Districts auch in der Bundesrepublik denkbar?
Die Entstehung von Business Improvement Districts geht zurück auf eine Initiative von Gewerbetreibenden in der kanadischen Stadt Toronto im Jahre 1970, bei der sich eine Gruppe von Laden- und Grundbesitzer im Stadtteil „Bloor West Village“ zusammenschlossen, um in einer gemeinsamen Anstrengung ihren Einzelhandelsstandort aufzuwerten und damit die Ansiedlung eines Einkaufzentrums in nächster Umgebung zu verhindern.
Das hierbei entwickelte und seit dem erfolgreich angewandte Modell, das sich aus den Elementen Eigeninitiative, Selbstverpflichtung (Selbst-besteuerung) und Public- Private-Partnership zusammensetzt, wurde in den USA in den 80er Jahren weiterentwickelt und durch Landes- und Gemeindegesetze rechtlich verankert. Heute existieren in Nordamerika mehr als 1.200 BIDs.
Die Gründung eines BIDs basiert in den meisten Fällen auf der Eigeninitiative von Geschäftsleuten und Grundeigentümern eines Stadtquartiers, die ihr Umfeld verbessern wollen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel können nach Durchführung eines speziellen, durch Landesgesetze geregelten Verfahrens, für einen festgelegten Zeitraum (meist 5 Jahre) von allen Grundeigentümern des Quartiers als zweckgebundene Zwangsabgabe eingefordert werden.
Die Zwangsabgabe, die zusammen mit der Grundsteuer von der Kommune eingezogen wird, wird im vollen Umfang an die nicht-staatliche BID-Gesellschaft weitergeleitet. Die BID-Gesellschaft kann im Rahmen der Gesetze über diese Mittel weitgehend selbstbestimmt verfügen und erhält hierdurch eine verlässliche, mehrjährige Einnahmequelle zur Finanzierung von Maßnahmen wie z.B. zusätzliche Pflege des öffentlichen Raums, Durchführung von Veranstaltungen und Events, Werbung und Marketing, Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit sowie Finanzierung von Sachinvestitionen (Beleuchtung, Straßenbelag, Straßenmöblierung).
Da sowohl die Maßnahmen als auch das hierfür notwendige Budget von den Grundeigentümern und Gewerbetreibenden selbst festgelegt und verwaltet wird, werden die BID-Kosten nicht als
zusätzliche Steuer empfunden, sondern als Möglichkeit, im Rahmen der eigenen Leistungsfähigkeit, die Standortbedingungen durch Eigeninitiative positiv zu beeinflussen.
Hierbei hat sich gezeigt, dass die Kosten, die durch einen BID entstehen, relativ gering sind und um ein Vielfaches durch die Erhöhung der Kundenfrequenzen und die allgemeine Wertsteigerung, die der Standort erfährt, ausgeglichen werden.
Gleichzeitig sind Wohnflächen von der BID-Abgabe ausgenommen, da die Bewohner des Stadtquartiers aus der Standortaufwertung keine wirtschaftlichen Vorteile ziehen können und man soziale Verdrängungseffekte ausschließen möchte.
Unabhängig von den Vorteilen, die sich aus der Gründung eines BID ergeben, stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage der mit der BID-Abgabe verbundene Eingriff in das Eigentum erfolgt.
In Nordamerika wird in speziellen Landesgesetzen der Bundesstaaten (USA) bzw. der Provinzen (Kanada) den Bürgern das Recht eingeräumt, BIDs zu gründen. In diesen Landesgesetzen ist festgelegt, welche Regelungen eingehalten werden müssen, um einen BID zu
etablieren, in welchen Bereichen sich ein BID betätigen darf, in welcher Form eine Kontrolle der Tätigkeit erfolgt und nach welcher Laufzeit sich ein BID automatisch auflöst, falls er nicht durch ein erneutes Votum eine Verlängerung erfährt (die sogenannte „sunset clause“ beträgt meist 5 Jahre).

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